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Barrierefreiheit

Der Besuch im Kunstmuseum Gelsenkirchen ist seit 1962 barrierefrei.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kunstmuseum-gelsenkirchen.de veröffentlichten Website des Kunstmuseums Gelsenkirchen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 30.05.2023 bis 06.06.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nicht vereinbar. Wir arbeiten daran, die Barrieren so schnell wie möglich abzubauen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • - Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
  • - Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
  • - Teilweise sind die Überschriften nicht hierarchisch aufgebaut.
  • - Die Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.06.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann melden Sie sich über das Kontaktformular der Stadt Gelsenkirchen: Barriere melden oder per Mail an kunstmuseum@gelsenkirchen.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.